Städtebaulicher Fachbeitrag und private Fördermöglichkeiten
Lassen Sie sich im Rahmen der Dorfentwicklung Mörlenbach kostenfrei beraten!
Die Gemeinde Mörlenbach wurde 2015 als Förderschwerpunkt in das Hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.
Im Rahmen der Dorfentwicklung können auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, die ein oder mehrere Häuser/Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet besitzen, gefördert werden.
Die Grundlage der privaten Förderung, neben der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung, ist der städtebauliche Fachbeitrag. Dieser wurde vom Büro SHR, L. Mundt aus Bensheim, erarbeitet und fertiggestellt!
Dieser beschreibt die Kriterien der ortstypischen Bauweise zur Förderung privater Maßnahmen, wie zum Beispiel die Dacheindeckung und die Fensterformate.
Die Förderung erfolgt in den abgegrenzten Fördergebieten der Ortsteile Bonsweiher mit Juhöhe, Ober-Liebersbach, Ober-Mumbach mit den Weilern Geisenbach und Rohrbach, Vöckelsbach sowie Weiher.
Das Ziel der Förderung ist vor allem die Erhaltung und Gestaltung von Orts- und regionaltypischer Bausubstanz. Auch ein Neubau, der sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Vorgaben einfügt, ist denkbar. Die förderfähigen Kosten eines Objekts können, laut aktueller Richtlinie mit 35%, bis maximal 45.000 EUR/netto, bezuschusst werden. Bei Kulturdenkmälern bis maximal 60.000 EUR/netto pro Gebäude. Für die Umnutzung und den Umbau von Wirtschaftsgebäuden wie beispielsweise Scheune in bis zu 3 Wohneinheiten sind sogar bis zu 200.000 EUR/netto Zuschuss möglich.
Die Mindestkosten einer beantragten Maßnahme dürfen 10.000,- € netto nicht unterschreiten.
Entscheidend ist, dass vor dem Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragsvergabe an Handwerker oder Firmen, sowie der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
Bewilligungen von Förderanträgen in der Dorfentwicklung können aufgrund des Programmablaufs nur noch bis zum 31.12.2024 ausgesprochen werden. Je früher im Jahr die Antragstellung erfolgt, desto größer ist die Chance auf eine Bewilligung, da nur bewilligt werden kann, wenn noch genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Sinnvoll wäre es daher, nach Auskunft über den Kreis Bergstraße, eine Förderantragstellung bis spätestens Mitte des Jahres 2024 vorzunehmen.
Dem Förderantrag geht zunächst ein kostenfreies und unverbindliches Beratungs- und Informationsgespräch voraus, in dessen Rahmen die Fördermaßnahme abgestimmt und ein Beratungsprotokoll erstellt wird.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins mit der Fach- und Förderbehörde des Kreis Bergstraße, bitte Kontakt mit der Gemeinde Mörlenbach,
Herrn Czech, Telefon: 06209/ 808-64, E-Mail: t.czech@moerlenbach.de
Frau Körner, Telefon: 06209/ 8008 66, E-Mail: c.koerner@moerlenbach.de
oder der Fachabteilung des Kreis Bergstraße
Frau Müller, Telefon: 06252 15-5985, E-Mail: christina.mueller@kreis-bergstrasse.de
Frau Jackstein, Tel.: 06252 15-5987, E-Mail: petra.jackstein@kreis-bergstrasse.de
aufnehmen.
Ansprechpartner
Gemeinde Mörlenbach
Tobias Czech
Bauen und Umwelt
Tel.: 06209 808 64
Fax: 06209 808 49
Christiane Körner
Bauen und Umwelt
Zimmer 21
Tel.: 06209 808 66
Fax: 06209 808 49
E-Mail schreiben
Kreis Bergstraße,
Fachbereich Dorf und Regionalentwicklung,
Frau Müller
Tel.: 06252 15 5985
Sekretariat: 06252 15 5981
E-Mail schreiben
Kreis Bergstraße,
Fachbereich Dorf und Regionalentwicklung,
Frau Jackstein
Tel.: 06252 15 5987
Sekretariat: 06252 15 5981
E-Mail schreiben