Einbürgerung in Mörlenbach
Bitte beachten Sie, dass wir nur für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig sind, wenn Sie einen Wohnsitz in Mörlenbach haben.
Terminvereinbarung Erstberatung oder Antragsabgabe
Wie kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Zur Erstberatung wenden Sie sich bitte telefonisch an einen der zuständigen Ansprechpartner weiter unten.
Nach einem Beratungsgespräch, werden Ihnen die benötigten Antragsunterlagen per E-Mail oder per Post zugeschickt.
Zur Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte zwingend einen Termin: https://tevis.ekom21.de/mah/
Wie kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Zur Erstberatung wenden Sie sich bitte telefonisch an einen der Ansprechpartner auf der rechten Seite.
Nach einem Beratungsgespräch, werden Ihnen die benötigten Antragsunterlagen per E-Mail oder per Post zugeschickt.
Zur Antragsabgabe vereinbaren Sie bitte zwingend einen Termin: https://tevis.ekom21.de/mah/
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ein Antrag auf Einbürgerung ist an vielfältige Voraussetzungen geknüpft:
seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deuschland haben
Die notwendigen Aufenthaltszeiten können auf 3 Jahre verkürzt werden bei:
- vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und
- Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und
- besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement
oder - bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern von Deutschen, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen befristeten Aufenthaltstitel, der nicht nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e,20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt wurde.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Famlienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Bürgergeld bestreiten können
Ausnahmen:
- Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.
oder - Sie sind in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig gewesen.
oder - Sie leben als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer in Vollzeit erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familärer Gemeinschaft.
- Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die ehemalige Deutsche Demokratische Republik eingereist oder als Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen und haben die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld nicht zu vertreten.
- keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als insgesamt 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen z. B.
- durch einen Schulabschluss einer deutschen Schule oder ein B1-Zertifikat
Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben z. B.
- durch einen Schulabschluss oder Studium einer deutschen Schule, Einbürgerungstest oder Test "Leben in Deutschland"
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskriege
Für besondere Fallkonstellationen gibt es auch besondere Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen.
Für jede Antragstellung sind Antragsformulare erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die mitzubringenden Nachweise sich je nach Einzelfall unterscheiden können.
Deshalb bitten wir Sie sich vorher telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen besprechen können.
Der Antrag und die Erklärungen müssen persönlich vor uns unterschrieben werden.
- Einbürgerungsantrag (Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen)
- gültiger Pass
- gültiger Aufenthaltstitel
- 1 Passfoto
- Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer)
- ggf. Heiratsurkunde (ggf. mit Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer)
Einkommensnachweise
- bei Angestellten: letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid
- bei Selbstständigen: z.B. Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten 6 Monate, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes sowie die Steuerbescheide der zwei vorhergehenden Jahre
- evtl. Bescheid Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen
Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland:
- Rentenversicherungsverlauf
- Bescheinigung über Kindergartenbesuch/Schulbesuch/ Studienzeiten (Alle Studienbescheinigungen oder Exmatrikulation)
- Loyalitätserklärung
- Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Informationsblatt gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Vorabinformation zur (eventuellen) Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Nachweise zu Deutschkenntnissen für über 16-jährige Antragsteller/innen:
- B1 Zertifikat oder höherwertiges Zeugnis
- Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule (mind. Note "ausreichend" im Fach "Deutsch")
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule (mind. Note "ausreichend" im Fach "Deutsch")
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer
Nachweise zu Deutschkenntnissen für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung
- alle Zeugnisse
Nachweise über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
- mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule (mind. Note "ausreichend" im Fach "Politik und Wirtschaft".
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule (mind. Note "ausreichend" im Fach "Politik und Wirtschaft".
- Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. Test "Leben in Deutschland" (mind. 17 Punkte)
- deutscher Studienabschluss
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.
Ehegatten
Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen.
Minderjährige Antragsteller
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
Minderjährige über 16 Jahre müssen ein eigenes Formular ausfüllen und stellen den Antrag selbst.
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr wird im Laufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium in Darmstadt erhoben und beträgt für einen Erwachsenen 255,- €.
Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,- €.
Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- €.
Wichtig
Erstinformation nur telefonisch.
Zur Abgabe der Antragsunterlagen ist zwingend ein Termin erforderlich: