Wasserzählerstand online melden
Um eine detaillierte Jahresabrechnung von Ihrem Wasserverbrauch erstellen zu können, benötigen wir den aktuellen Zählerstand Ihres Hausanschlusses – nicht den des Wohnungszählers.
Einmal im Jahr schalten wir dafür von Ende November bis Mitte Dezember einen Meldezeitraum für Sie frei.
So einfach übermitteln Sie den Zählerstand Ihres Hausanschlusses in dem dafür freigeschalteten Zeitraum:
- online über das obenstehende Formular
- per Post mit der Ablesekarte.
Nach dem 22.12.2023 eingehende Meldungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen, die Zählerstände werden in diesen Fällen auf Basis Ihrer Verbräuche aus den Vorjahren geschätzt.
Einzugsermächtigung
Das Lastschriftverfahren ist der einfachste und kostengünstigste Weg, Ihre Entgelte zu bezahlen. Hier können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen, ändern oder auch widerrufen.
Einfach das Formular runterladen, ausdrucken, ausfüllen und im Original unterschrieben an uns zurücksenden:
Gemeinde Mörlenbach, Rathausplatz 1, 69509 Mörlenbach.
Zählerwechsel
Laut Eichgesetz muss ein Wasserzähler alle sechs Jahre gewechselt werden. Der Wechsel wird von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen turnusmäßig und kostenfrei durchgeführt.
Ansprechpartner
Mimoza Hasi
Finanzen
Zimmer 5, EG
Tel.: 06209 808 24, Fax: 06209 808 49