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Wasserzählerstand online melden

Nach dem 13.12.2024 eingehende Meldungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen, die Zählerstände werden in diesen Fällen auf Basis Ihrer Verbräuche aus den Vorjahren geschätzt.

Einzugsermächtigung

Das Lastschriftverfahren ist der einfachste und kostengünstigste Weg, Ihre Entgelte zu bezahlen. Hier können Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen, ändern oder auch widerrufen.

Einfach das Formular runterladen, ausdrucken, ausfüllen und im Original unterschrieben an uns zurücksenden:

Gemeinde Mörlenbach, Rathausplatz 1, 69509 Mörlenbach.

Zählerwechsel

Laut Eichgesetz muss ein Wasserzähler alle sechs Jahre gewechselt werden. Der Wechsel wird von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen turnusmäßig und kostenfrei durchgeführt.

Ansprechpartner

Mimoza Hasi
Finanzen
Zimmer 5, EG
Tel.: 06209 808 24, Fax: 06209 808 49

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