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Verfahren zur Meldung von Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen

Wenn Wildschweine ganze Maisäcker verwüsten oder das Grünland der Wiesen und Weiden auf der Suche nach Engerlingen durchwühlen, dann spricht man in der Landwirtschaft vom Wildschaden (siehe Abbildung).

Ansprechpartner

Michael Lellbach
Bauen und Umwelt
Tel.: 06209 808 63, Fax: 06209 808 49
E-Mail schreiben

Formulare

Formular zur Dokumentation der gütlichen Einigung zwischen Jagdpächter und Eigentümer / Bewirtschafter, als Anmeldung des Wildschadens.


Formular der Niederschrift über die Anmeldung von Wildschaden (gemeindliches Vorverfahren).