Waldsprechstunde für Revier Rimbach / Mörlenbach
Von September bis Ende Januar findet die Waldsprechstunde im Obergeschoss (Raum Ü3) des Bürgerhauses statt. Jeweils mittwochs von 15:45 bis 16:45 Uhr nimmt die Revierleiterin Dipl.-Ing. Stephanie Dober Bestellungen entgegen und beantwortet auch alle Fragen zur Brennholzgewinnung.
Achtung: In den Schulferien ist keine Sprechstunde!
Bitte beachten Sie, dass die Ortsteile Vöckelsbach, Mumbach, Rohrbach und Geisenbach zum Revier Birkenau gehören. Brennholzanfragen aus diesen Ortsteilen bitte direkt an das Revier Birkenau wenden. Wald-/Brennholz-Sprechstunde Revier Birkenau ist ab September immer montags, 16 bis 17:30 Uhr, im Forsthaus Birkenau, Am Lehenwald 5 in Birkenau.
Gemeinde Rimbach: bitte Brennholzbestellungen für gerücktes Holz (4 Meter gepoltert am Weg) direkt bei der Gemeindekasse Rimbach bestellen. Telefon 06253 809-40
Kronenholz für Rimbacher Bürger*innen bitte in der Brennholz-Sprechstunde im Bürgerhaus vorbestellen.
Gemeinde Mörlenbach nur die Ortsteile Juhöhe, Oberliebersbach, Weiher, Groß- und Kleinbreitenbach.
Für Ihre Orientierung folgend eine Erklärung zu den Unterschieden der Brennholz-Sortimente:
Verfügt man über einen Motorsägenschein, kann liegendes Brennholz selbst aufgearbeitet werden. Der notwendige Motorsägenkurs kann über das Internetportal des KWF oder über die Mobile Waldbauernschule von Hessen Forst gebucht werden.
Brennholz fertig gerückt auf 4 Meter eingeschnitten liegend am Waldweg (in Festmeter, sog. Polterholz):
- bequeme Aufarbeitung für den Kunden
- leichter Abtransport
- das Holz wird in Festmeter abgerechnet, da es vermessen wurde und dabei die Festmeter ermittelt wurden
Brennholz (Polterholz) gerückt am Weg auf 4 Meter Länge, eingeschnitten und gepoltert. Abrechnung in Festmetern. Buche oder Nadelholz möglich (Nadelholz ist günstiger)
Brennholz als Kronenholz sogenannter Schlagabraum oder Abraum auf der Fläche – nicht am Weg (in Raummeter, da nicht vermessen)
- günstiger, da das Holz nicht gerückt ist
- weiterer Weg zum Abtransport, da das Holz (Kronenteile) verteilt auf der Fläche liegt und zum Hauptweg getragen werden muss
- mit Schlepper dürfen die Rückegassen befahren werden, um das Holz aus der Fläche zu holen
Stehendes Brennholz darf bei Hessen Forst nur mit einem Sägeschein nach ECC Level 3 geerntet werden. Der Waldbauernbrief reicht hierfür nicht aus. Informationen zu ECC Level 3 erhalten Sie beim KWF oder in Weilburg beim Forstlichen Bildungszentrum.
Es gibt keine Gewähr, darüber, dass die vorbestellte Menge auch bereitgestellt werden kann.
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Brennholz-Preise der beiden Gemeinden Rimbach und Mörlenbach der jeweiligen Homepage der Gemeinde.
Sie erhalten für die Brennholz-Abrechnung eine Rechnung von der jeweiligen Gemeinde. Das gepolterte Holz wird direkt nach Festmeter über eine Rechnung der Gemeinde abgerechnet. Das Kronenholz wird nach Ihrer Aufarbeitung nach Masse in Raummeter abgerechnet. Hierzu senden Sie bitte an die Revierleiterin eine E-Mail mit der Masse des aufgearbeiteten Holzes
Das Holz muss in der vorgegebenen Frist aufgearbeitet und aus dem Wald abtransportiert werden. Die Aufarbeitungsfrist steht auf dem Berechtigungsschein.
Brennholzverkaufsplattform der Gemeinde Mörlenbach: Verkaufsplattform
Revierleitung Rimbach/Mörlenbach
Stephanie Dober
E: Stephanie.Dober@forst.hessen.de
Forstamt Lampertheim
Außerhalb Wildbahn 2
68623 Lampertheim
H: www.hessen-forst.de
Brennholzverkaufsplattform der Gemeinde Mörlenbach
Ansprechpartner
Michael Lellbach
Bauen und Umwelt
Raum 21, 2. OG
Tel.: 06209 808 63, Fax: 06209 808 49
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